EDL21 – der "intelligente" Stromzähler

Im Rahmen von § 118b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 4. August 2011 verwenden die Stadtwerke Bad Kreuznach in ihrer Rolle als gesetzlicher Messstellenbetreiber gemäß § 21b Abs. 1 EnWG Messeinrichtungen gem. § 21b Abs. 3a des Energiewirtschaftsgesetzes in der Änderungsfassung vom 7. März 2011, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln.
Der Einbau dieser Messeinrichtungen erfolgt in Gebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen oder einer größeren Renovierung im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABI. EG 2003 Nr. L 1 S. 65) unterzogen werden.
Nähere Informationen zu den Funktionen und zur Bedienung dieses sogenannten EDL21-Zählers stellen wir Ihnen unten auf dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung. An dieser Stelle finden Sie auch eine Liste mit Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Sofern Sie weitere Fragen haben oder Ihnen die PIN-Nummer Ihres EDL21-Zählers nicht mehr vorliegt, stehen wir Ihnen unter der RWE-Hotline 0234-515-1502 gern zur Verfügung. Sie können uns auch gern eine Email schicken oder unseren Mitarbeiter Christian Schneider, Telefon 0671-99-1313 anrufen.
Bei bestehenden Anlagen verwenden wir grundsätzlich weiterhin die bisher eingebauten Zähler. Diese erfüllen wir bewährt die gesetzlichen Anforderungen.
Zum Herunterladen:
Kurzanleitung für den elektronischen Stromzähler EDL21 (pdf - Achtung: 2,4 MB!)


