Der Grundversorgungstarif der Stadtwerke Bad Kreuznach
Sie erhalten Strom zu fairen Konditionen und bleiben dabei sehr flexibel. Sie erhalten automatisch den Grundversorgungstarif, wenn Sie im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Kreuznach Strom beziehen und keinen Sondervertrag abgeschlossen haben. Auch bei einem Umzug werden Sie automatisch nach dem Grundversorgungstarif der Stadtwerke Bad Kreuznach beliefert, sofern Sie keinen Sondervertrag abschließen.
- Belieferung nach gesetzlichen Regelungen
- Erstlaufzeit 1 Kalendermonat, Kündigungsfrist 1 Monat auf das Monatsende
- Freie Wahl der Zahlungsweise
Weitere Infomationen zur Grund- und Ersatzversorgung:
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Ergänzende Bedigungen zur StromGVV
Bestimmungen der Grund- und Ersatzversorgung


