Unternehmensgruppe Kreuznacher Stadtwerke unterstützt mit Rundum-sorglos-Service bei der Heizungserneuerung

Fachberater Christian Steil an einer Heizungsanlage

Im Zuge der anstehenden Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll, gemäß aktuellem Entwurf, festgeschrieben werden, dass ab dem 01. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 % aus erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Aus verschiedensten Gründen, kann es sinnvoll sein, noch im Jahr 2023 eine neue Gasbrennwertheizung einzubauen.

Mit dem WärmeService der Unternehmensgruppe bietet der regionale Energieversorger Heizungsmodernisierung an. Wer eine neue Heizung braucht, lässt sie von den Kreuznacher Stadtwerken einbauen, warten, reparieren und zahlt die Investition über die Laufzeit mit monatlichen Abschlägen zurück.

Die Investitionen für Heizkessel, Brenner und Warmwasserspeicher, sowie die Wartung, Instandsetzung und den Notdienst-Service übernimmt der Energieversorger. Dies gilt auch für Wärmepumpen, BHKWs und Brennstoffzellen.

Die Kreuznacher Stadtwerke kooperieren mit den regionalen Installateuren. Zusammen mit dem Hauseigentümer wird der Installateur ausgewählt, der die Heizungsanlage einbaut und über die gesamte Vertragsdauer betreut. Von der fachgerechten Planung, über Installation und Betrieb, gegebenenfalls Reparaturen und Schadensbehebung bis zur garantierten Wärmelieferung.